AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma WV-Ott Vermietung An- und Verkauf by Andre Ott. Laut § 19 UStG. Kleinunternehmerregelung werden keine Umsatzsteuern ausgewiesen.

1 Buchung
Der Mietvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen sobald der Mieter die schriftliche Buchungsbestätigung erhalten hat. Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Buchungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per Email) dem Mieter zugesandt. Der buchende Mieter haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie von uns auch die AGB per Email, persönlich vor Ort oder auf dem Postweg. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter die AGB an.
2 Mietzeitraum
Ist die im Mietvertrag vereinbarte Zeit.
3 Fahrberechtigte
Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigen Fahrer beträgt 21 Jahre. Ferner müssen der Mieter bzw. die berechtigten Fahrer bei Fahrzeugen mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters alle Namen und Adressen der Fahrer anzugeben. Die Haftung übernimmt letztendlich immer der Mieter. Weiterhin müssen die Mieter, welche Wohnwagen mieten, darauf achten im Besitz der gültigen Führerscheine für das Gespann sowie das passende Zugfahrzeug zu sein.
Unsere Fahrzeugversicherung verlangt von den Fahrern Angaben zum Führerschein und zur Person. Wir dürfen Sie daher bitten uns eine Kopie Ihres Führerscheins zukommen zulassen sowie einen gültigen Personalausweis.
Grundsätzlich darf unser Fahrzeug von jeder Person, die die o.g. Kriterien erfüllt, gefahren werden, wenn sie fahrtüchtig ist und vom Mieter des Fahrzeuges damit betraut wird.
Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich (Führerschein, Verkehrsregeln) und hat sich über die jeweiligen länderspezifischen Vorschriften vor Reiseantritt zu informieren.
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind – oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinaus gehen, zu verwenden,
4 Mietpreise
Diese entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Die Preisliste gilt für das angegebene Jahr.
Die Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Konditionen und Zeitpunkt für eine ordnungsgemäße Rücknahme sind im Mietvertrag festgelegt. Wird der Wohnwagen vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Eine kostenpflichtige Mietverlängerung ist möglich. Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an.
Vollkaskoversicherung mit 1.000,- € Selbstbeteiligung pro Schadensfall.  Die Mietdauer-Berechnung erfolgt Tageweise je angefangener Tag. Preisangaben sind Preise für Endverbraucher bei ausschließlich privater Nutzung.
Zubehör gegen Aufpreis:
Pavillon für 5,00 € am Tag dazu zu mieten, alle weiteren Gegenstände, welche nicht explizit in der Servicepauschale und den Fahrzeugausstattungsmerkmalen beschrieben sind, sind in unseren Wohnwägen nicht vorhanden und sollten von Ihnen selbst mitgebracht werden.
5 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises zu überweisen wodurch die Reservierung verbindlich ist. Der restliche Mietbetrag kann vor Reiseantritt bezahlt werden. Mahngebühren werden mit € 15,- pro Mahnung berechnet. Anzahlungen wie restliche Mietbeträge können bar bezahlt werden.
6 Kaution
Bei der Übergabe des Wohnwagens muss eine Kaution in Höhe von € 1.000,- hinterlegt werden. Dies erfolgt per Barzahlung oder per Überweisung, die Bankdaten werden auf Wunsch mitgeteilt.
Bei Barzahlung wird die Hinterlegung der Kaution dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert.
Wird der Wohnwagen ohne Beschädigungen, nach einwandfreier Rückgabe und zum vereinbarten Termin zurückgegeben, wird die Kaution an den Mieter zurück erstattet. Liegt eine Beschädigung vor oder wird der Wohnwagen verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
7 Rücktritt durch den Mieter / Stornobedingungen
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:
4 Wochen vor Mietbeginn – 15 %
3 Wochen vor Mietbeginn – 25 %
2 Wochen vor Mietbeginn – 35 %
1 Woche   vor Mietbeginn – 50 %
Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs – 75 %
Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges vor dem Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.
8 inkludiertes Zubehör und Leistungen der Servicepauschale
– Fahrzeugübergabe & -übernahme, sowie eine Einweisung
– 1 x Propangasleihflasche
– Toilettenchemie
– 1 Kabel

9 Haustiere
Ihr Haustier ist bei uns willkommen, es bedarf aber der vorherigen Absprache! Achten Sie bitte auf absolute Sauberkeit bei der Rückgabe, sonst fallen Kosten für eine Innenreinigung an.

10 Versicherungsschutz
Welche Versicherungsleistungen sind eingeschlossen?
Sie erhalten mit der Mietung eines Wohnwagens eine Voll/Teilkasko-versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € pro Schadensfall.
11 Fahrzeugübergabe
Die Wohnwagen werden Ihnen von Innen und Außen sauber übergeben und sind von Ihnen sauber zurückzugeben. Falls die Innenreinigung, die Leerung des Abwassertanks und/oder die Kassetten-Leerung der Toilette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden vom Vermieter Reinigungsgebühren erhoben. Bitte beachten Sie, dass eventuell anfallende Kosten direkt vor Ort bezahlt werden.
Sollte dies nicht der Fall sein oder nur unzureichend, werden folgende Servicepauschalen erhoben, die mit der Kaution verrechnet werden: Innenreinigung: 40,00 €, Außenreinigung 40,00 €, Toilettenreinigung: 60,00 €. Bei starker Verschmutzung werden die tatsächlichen Kosten nach Aufwand berechnet. Für die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs wird jeweils ein Protokoll vom Vermieter angefertigt.
Dieses ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.
Der Wohnwagen kann am per Mietvertrag bestimmten Übernahmetag zur vereinbarten Zeit übernommen werden.
12 Fahrzeugrückgabe
Die Rückgabe des Wohnwagens erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten.
Der Wohnwagen ist innen & außen im frisch gereinigten Zustand zurück zu geben: Schränke, Truhen, die Toilette und Fußböden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster ausschließlich mit Acryl-verträglichen Reinigungsmitteln reinigen.) Der Mieter haftet für Schäden.
13 Reparaturen / Unfall
Die Kosten der laufenden Unterhaltung im Mietzeitraum trägt der Mieter ( z.B. Bremsen). Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur bis zum Preis von 100,00 Euro ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden, Belege bei Rückgabe dem Vermieter übergeben. Größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Für den Zeitverlust kann der Vermieter leider nicht aufkommen. Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Sollten während der Mietzeit Schäden am Wohnwagen oder Inventar entstehen, ist dies auch unverzüglich dem Vermieter (Foto, Anruf, Email etc.) mitzuteilen.
Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kommt für die im Urlaub anfallenden Reparaturzeiten nicht für einen Urlaubsausfall / Ansprüche entgangene Urlaubsfreuden auf.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, und die Betriebsanleitung des Fahrzeuges, sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Besonders sind Bedienungsanleitungen, Hinweise und Merkblätter noch einmal zu lesen und sorgfältig zu befolgen. So können Schäden durch falsches Verhalten und falsche Bedienung ausgeschlossen werden.
Der Mieter hat den Wohnwagen sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie den Wohnwagen ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.
Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs- und Zollbestimmungen sind Mieter und Mietreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Rauchen ist in dem Wohnwagen untersagt. Bei Verstoß werden dem Mieter die Kosten für die Geruchsneutralisation und der evtl. daraus entstandenen Mietausfall in Rechnung gestellt.
Bei jedem entstanden Unfall, Vandalismus, Brand, Wild- Schaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Ohne polizeiliches Protokoll können keinesfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. (Bei Nichtbeachtung droht Versicherungsverlust). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Email zu verständigen.
Der Mieter haftet bei Unfallschäden nur für reine Reparaturkosten, beschränkt auf den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Höchstbetrag und nur bis max. 1.000 Euro je Schadensfall.
Ebenfalls haftet der Mieter für alle entstandenen Reifenschäden während seiner Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, vor und während der Fahrt den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.
Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, vor Antritt jeder Fahrt die Fenster und Dachluken des Wohnwagens zu schließen, die Gasflaschen zu schließen. Sie werden vom Vermieter auf diese Punkte hingewiesen.
Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe gemäß §41 Abs. 2 Ziff. 6 STVO) verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zweck durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
Entwendungs- und. Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 51,00 Euro und auch der Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter der Vorlage einer Skizze zu erstatten. Bei sämtlichen Zwischenfällen Schadenswert über Euro 100 Euro ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen.
Nutzung
Der Wohnwagen darf nur zu für Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- oder untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden für:
a) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen.
b) zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
c) zur Weitervermietung oder Verleihung an Personen, die nicht als berechtigte Fahrer im Mietvertrag angegeben sind, sowie an Personen die durch Alkohol oder Drogenkonsum nicht fahrtüchtig sind.
Verhalten im Schadensfall
Jeder Schaden, der vom Mieter am Fahrzeug verursacht wird, der nicht unter Voll- oder Teilkaskoschaden fällt, muss vom Mieter in voller Höhe bezahlt werden. Bei Voll- bzw. Teilkaskoschaden ist der Mieter pro Schaden bis zu 1.000,- € selbst beteiligt.
Alle Schäden die während der Mietzeit anfallen, sind dem Vermieter umgehend im vollen Umfang per Telefon/Email/Bildern mitzuteilen.
Bei dem Abschluss eines Mietvertrages wird ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie gebucht.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Fahrzeuges; das zugeteilte Fahrzeug muss lediglich der gebuchten Kategorie entsprechen. Sollte der Wohnwagen aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.
Speicherung von Personendaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieses Mietvertrags unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen.
Salvatorische Klausel
Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bad Mergentheim
Stand:
27. Juni 2021